Hilfreiche Wahinformationen

Infografik des Münchner Merkur zur Kommunalwahl 2020 in Bayern

So funktionieren die Gemeinde- und Kreisparlamente

So funktioniert die Kommunalpolitik in Bayern. © Münchner Merkur

Hilfreiche Wahinformationen

Informationen des BR.de zur Kommunalwahl 2020 in Bayern

Die bayerischen Kommunalwahlen – ein Buch mit sieben Siegeln?
BR.de beantworten die häufigsten Fragen rund um die Abstimmungen am 15. März 2020.

Was sind Kommunalwahlen?
Kommunalwahlen sind Abstimmungen in den sogenannten Gebietskörperschaften, also insbesondere in Städten, Gemeinden oder Landkreisen.

Wann und wo finden die Kommunalwahlen in Bayern statt?
Die nächsten Kommunalwahlen finden in Bayern am 15. März 2020 statt. In einzelnen Gemeinden oder Kreisen werden (Ober-)Bürgermeister und Landräte an einem anderen Tag gewählt. Abgestimmt wird 2020 in 71 Landkreisen sowie in 2.056 Städten und Gemeinden, darunter 25 kreisfreien Städten.

Wer wird bei der Kommunalwahl gewählt?
Die Bayern wählen
+ die Oberbürgermeister und Bürgermeister (in Städten und Gemeinden)
+ die Landräte (in den Landkreisen, nicht in kreisfreien Städten)
+ die Kreistage (in den Landkreisen, nicht in kreisfreien Städten)
+ die Stadt- bzw. Gemeinderäte
+ die Bezirksausschüsse (nur in München)

Wie läuft die Wahl ab?
Die Wählerin und der Wähler haben es bei der Kommunalwahl in Bayern nicht leicht. Trotzdem ist der Wahlmodus ausgesprochen wählerfreundlich. Kumulieren und Panaschieren ermöglicht es, dass der Bürger und die Bürgerin den Stadt- oder Gemeinderat, bzw. den Kreistag quer durch die Parteien zusammenstellen und einzelne Kandidaten bevorzugen können. Wie das geht, steht hier ausführlich.

Wie viele Stimmen habe ich?
Die Anzahl der Stimmen, die der Wähler vergeben darf, entspricht meist der Zahl der Mandate. Sie schwankt bei den Gemeinderatswahlen zwischen acht (bei Gemeinden bis 1.000 Einwohnern) und 80 in der Landeshauptstadt München. Bei den Kreistagswahlen hat der Wähler entweder 50, 60 oder 70 Stimmen – je nach Größe des Landkreises. Wie viele Stimmen Sie haben, steht oben auf dem Stimmzettel. Diese Zahl dürfen Sie keinesfalls überschreiten!

Kumulieren und panaschieren – wie geht das?
Nehmen wir an, auf Ihrem Stimmzettel steht: „Jeder Wähler hat 16 Stimmen.“ Dann dürfen Sie maximal 16 Stimmen auf einzelne Kandidaten verteilen.

Einzelnen Bewerbern dürfen Sie eine, zwei oder drei Stimmen geben.
Das nennt man kumulieren. Vorsicht: Auch Kandidatinnen und Kandidaten, die dreimal aufgeführt sind, dürfen nicht mehr als drei Stimmen bekommen.

Sie müssen sich nicht an eine bestimmte Liste halten. Sie können vielmehr
panaschieren, indem Sie Kandidaten kreuz und quer von verschiedenen Listen auswählen.

Sie können auch Namen
streichen. Und in kleinen Gemeinden sogar Kandidaten handschriftlich hinzufügen.

Kumulieren und panaschieren© BR. Kumulieren und panaschieren

Wie wähle ich, ohne mich zu verzetteln?
Wenn Sie sich Zeit nehmen und kumulieren und/oder panaschieren, sollten Sie die Gesamtzahl der Kreuze im Auge behalten. Sie steht oben auf dem Stimmzettel. Wer mehr Stimmen verteilt, dessen Stimmzettel ist ungültig. Mitzählen ist also geboten!

+ Wer mit dem Listenvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zufrieden ist, kann einfach oben die komplette Liste ankreuzen.
+ Wer nicht alle seine Stimmen auf einzelne Kandidaten verteilen oder schlicht auf Nummer sicher gehen will, kann zusätzlich eine (!) Liste ankreuzen. Wenn ein Wähler zum Beispiel noch acht Stimmen „übrig“ hat, bekommen die ersten acht auf der Liste aufgeführten Kandidaten je eine Stimme. Mit diesem Verfahren kann jeder Wähler sicherstellen, dass keine Stimme verloren geht.
+ Mehrere komplette Listen ankreuzen? Das geht nicht und macht den Stimmzettel ungültig.

Wie sieht der Stimmzettel aus?
Vier Stimmzettel gibt es insgesamt. Bei den Stadtrats- bzw. Gemeinderatswahlen und den Kreistagswahlen haben wir es oft mit riesigen Zetteln zu tun. Die Zettel für die (Ober-)Bürgermeister- und Landratswahl fallen deutlich kleiner aus. Und so sehen die Zettel aus:
+ Gelb ist der Stimmzettel für die Wahl des (Ober-)Bürgermeisters.
+ Rosa ist der Zettel für die Wahl der Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder.
+ Hellblau ist der Zettel für die Landratswahl (nicht in kreisfreien Städten).
+ Weiß ist der Stimmzettel für die Wahl der Kreisräte (nicht in kreisfreien Städten).
+ Ebenfalls weiß ist der Stimmzettel für den Bezirksausschuss (nur in München).

Wer ist wahlberechtigt?
Wählen darf jede/r EU-Bürger/in, der oder die das 18. Lebensjahr vollendet, sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem „Schwerpunkt der Lebensbeziehungen“ aufgehalten hat. Gewählt werdenkann jede/r Wahlberechtigte, der oder die sich seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis aufgehalten hat.

Frau vor Stimmzettel zur Wahl eines bayerischen Kreistags 2008.© pa/dpa Frau vor Stimmzettel zur Wahl eines bayerischen Kreistags 2008.

Wie oft gibt es Kommunalwahlen?
In Bayern alle sechs Jahre. Zuletzt wurde also 2014 gewählt.

Warum gibt es eine Stichwahl?
Das ist im Wahlgesetz so vorgesehen: Bei (Ober-)Bürgermeister- und Landratswahlen muss ein Kandidat bzw. eine Kandidatin mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erreichen. Schafft das niemand, gibt es zwei Wochen später eine Stichwahl. Das heißt, die beim ersten Wahlgang Erst- und Zweitplatzierten treten gegeneinender an. Die übrigen Kandidaten kommen nicht mehr zum Zug.

Gibt es eine Fünfprozenthürde?
Nein. Eine Sperrklausel ist bei den bayerischen Kommunalwahlen nicht vorgeschrieben. Damit haben bei den Wahlen zu den Stadt- und Gemeinderäten sowie zu den Kreistagen auch kleine Parteien und Wählergruppen eine Chance.

Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/faq-zur-bayerischen-kommunalwahl-ihre-fragen-unsere-antworten,RVuEK0q

Briefwahl bei der Kommunalwahl:

Das müssen Sie beachten

Sie sind am 15. März verhindert und können nicht ins Wahllokal gehen? Dafür gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Was zu tun ist, erfahren Sie hier.

Wenn Sie an den 
Kommunalwahlen am 15. März per Briefwahl teilnehmen wollen, benötigen Sie wie alle Wähler eine Wahlbenachrichtigung. Die sollte spätestens am 23. Februar bei Ihnen im Briefkasten sein. Voraussetzung: Sie sind spätestens bis 9. Februar an Ihrem Wohnort gemeldet. Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung trotzdem nicht bekommen haben, sollten Sie unbedingt beim Wahlamt ihrer Gemeinde nachfragen.

Briefwahl beantragen

Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen möchten, haben Sie nun 
folgende Möglichkeiten:
+ Sie füllen das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und schicken es an Ihre Gemeinde oder bringen es dort vorbei. Manche Gemeinden bieten ein solches Formular auch im Internet an.
+ Sie machen Ihre Angaben formlos – entweder in einem Brief oder persönlich bei der Gemeinde. Das empfiehlt sich, wenn Sie die Briefwahlunterlagen schon vor dem 23. Februar beantragen wollen.

Diese Angaben sind notwendig
: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Wenn Sie einen formlosen Antrag stellen, ist die Angabe des Stimm- bzw. Wahlbezirks und der Wählerverzeichnisnummer sinnvoll.

Wichtige Tipps für Eilige
Sie können sich den Wahlschein auch an eine andere Adresse – zum Beispiel an den Urlaubsort – schicken lassen. Sobald der Gemeinde alle Angaben vorliegen, versendet sie die Briefwahlunterlagen. Diese können Sie – dann geht es besonders schnell – auch gleich persönlich bei der Gemeinde abholen. Und Sie können auch gleich an Ort und Stelle wählen. Die Gemeinde verwahrt die Stimmzettel dann bis zum Wahltag.

Auf fremde Hilfe angewiesen?
Sie sind nicht in der Lage, die Wahlunterlagen selbst anzufordern – beispielsweise wegen einer Krankheit oder Behinderung? Dann können Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen. Das gilt übrigens auch für die Abholung der Unterlagen. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck für eine solche Vollmacht.

Ihr Wahlrecht müssen Sie allerdings persönlich ausüben. Sind Sie auch dazu nicht in der Lage, empfehlen die 
Behörden, „sich bei der Kennzeichnung des Stimmzettels ebenfalls der Hilfe einer anderen Person zu bedienen, die nach Ihrem Willen handeln muss. Auf dem Wahlschein ist die persönliche Stimmabgabe oder die Kennzeichnung durch eine Hilfsperson eidesstattlich zu versichern.“

Wie lange habe ich Zeit für den Briefwahlantrag?
Sie können die Briefwahlunterlagen bis zum zweiten Tag vor der Wahl, also bis zum Freitag, den 13. März um 15 Uhr beantragen. In Notfällen, zum Beispiel bei einer plötzlichen Erkrankung, geht es auch noch am Wahltag selbst – und zwar ebenfalls bis 15 Uhr. Aber Vorsicht: Für den Postweg ist in beiden Fällen die Zeit zu knapp. Der Wahlbrief mit Ihren Stimmzetteln muss am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt oder bei Ihrer Gemeinde vorliegen. In knappen Fällen sollten Sie den Wahlbrief abholen und abgeben (lassen).

Und das sind die Briefwahlunterlagen

Sie bekommen:
+ ein Merkblatt, in dem steht, was zu tun ist
+ einen Wahlschein
+ die Stimmzettel
+ Umschläge für die Stimmzettel
+ einen großen roten Umschlag, mit dem Sie alles wegschicken

Nachdem Sie die Stimmzettel ausgefüllt haben, stecken Sie sie jeweils in den dafür vorgesehenen Umschlag. Diese kleinen Umschläge kommen dann in den großen roten – und ab damit zur Gemeinde.

Quelle: 
https://www.br.de/nachrichten/bayern/briefwahl-bei-der-kommunalwahl-das-muessen-sie-beachten,RoTZ5YN?fbclid=IwAR19U2nrP4Xnj_LqCboqvwvlxdhyJJVSApaLcRyq-lttHrSrQDRy4dWbYOo